
Präsidium und Vorstand
Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind. Er kann Angelegenheiten delegieren. Insbesondere führt er den Verein strategisch und operativ. Das Präsidium und der Vorstand werden von der Mitgliederversammlung gewählt.